Erträge aus stiller Beteiligung – kann Lohn vorliegen?
Eine Unternehmensbeteiligung ist ein gutes Instrument, um Mitarbeiter an die Firma zu binden. Um welche Art von Einkünften es sich dabei handelt, hatte kürzlich das FG Baden-Württemberg zu entscheiden. Und wie so oft lautet die Antwort: Es kommt auf den Einzelfall an.
Der Streitfall
Der Kläger hatte im Jahr 2010 mit seinem Arbeitgeber – einer GmbH – einen Vertrag über eine typische stille Beteiligung für die Dauer seiner Anstellung abgeschlossen und eine Einlage geleistet. Diese Möglichkeit hatte der Arbeitgeber vorher ausgesuchten Mitarbeitern angeboten. Das Wohnsitzfinanzamt behandelte die Einnahmen aus der Beteiligung zunächst als Einkünfte aus Kapitalvermögen.
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