Urteil
/ 27. Februar 2025

Insolvenzverschleppung durch faktischen GmbH-Geschäftsführer

Faktischer Geschäftsführer ist derjenige, der für die GmbH im Außenverhältnis handelt, ohne dazu formell bestellt zu sein. Kommt es zu Pflichtverletzungen, werden diese regelmäßig dem faktischen Geschäftsführer zugerechnet. Das gilt sowohl für die Haftung als auch für die Strafbarkeit.

Insolvenzverschleppung betrifft auch den faktischen GmbH-Geschäftsführer

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