Ratgeber
/ 27. Februar 2025

Stimmengleichheit und kein Stichentscheidungsrecht führen zur abhängigen Beschäftigung

Nach einem Gerichtsbescheid steht ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der mit 50 % an der Gesellschaft beteiligt ist, in einer abhängigen Beschäftigung, wenn im Gesellschaftsvertrag kein Stichentscheidungsrecht bei Stimmengleichheit verankert ist.

Der Streitfall

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