Steuererklärung zu spät abgegeben – mit diesen Konsequenzen müssen Sie rechnen
Wer seine Erklärung nicht fristgerecht beim Finanzamt einreicht, dem droht ein Verspätungszuschlag. Die entsprechende Regelung in der Abgabenordnung wurde vor einiger Zeit überarbeitet und verschärft.
Der Grundsatz: Ein Verspätungszuschlag kann nur festgesetzt werden, wenn der Steuerpflichtige zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert wurde oder aufgrund der gesetzlichen Regelung dazu verpflichtet ist. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob der Steuerpflichtige die Erklärung selbst erstellt hat oder einen Berater damit beauftragt hat. Wer freiwillig abgibt, bleibt stets von Zuschlägen verschont.
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