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/ 28. März 2025

Trotzen Sie der vollautomatisierten IT – mit einem individuellen Antrag

Haben Sie auch schon einmal Ihre Steuererklärung verspätet beim Finanzamt eingereicht? Vielleicht sogar eine Steuerzahlung nicht fristgerecht entrichtet?

Keine Frage, in der Hektik des alltäglichen Betriebsablaufs kann das immer mal passieren und ist in der Regel auch nicht dramatisch. Das Problem: Wie das Finanzamt oder die Stadt mit Verspätungen bei der Abgabe und säumigen Zahlern umgeht, entscheidet zunächst einmal allein die elektronische Datenverarbeitung des Fiskus. In der Regel erhalten Sie die Aufforderung zur Abgabe der fehlenden Steuererklärung oder die Zahlungserinnerung vollautomatisiert. Eine Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter bekommen „Ihren Fall“ gar nicht zu Gesicht, das EDV-Schreiben geht ungesehen in die Post. Solange der Brief lediglich eine freundliche Erinnerung enthält, gibt es kein Problem. Fordert das Finanzamt hingegen Verspätungs- oder Säumniszuschläge von Ihnen, sollten Sie aktiv werden.

Schriftlich statt telefonisch

Ein erster Reflex könnte Sie verleiten, rasch zum Telefon zu greifen und beim Finanzamt um die Rücknahme etwaiger festgesetzter Zuschläge zu bitten. Noch vor ein paar Jahren war das eine gute Idee und durchaus erfolgversprechend. Das hat sich geändert, inzwischen können Sie Ihren Sachbearbeiter oft gar nicht mehr direkt anrufen. Und selbst wenn doch, lautet die Aussage des Finanzbeamten zumeist: „Das brauche ich schriftlich. Können Sie kurz einen Antrag dazu schicken.“

Ein Erlassantrag ist kein Hexenwerk

Oftmals können Sie den Antrag selbst stellen, müssen nicht einmal einen Berater einschalten das spart Zeit und Geld. Wie Sie dabei vorgehen können und welche Unterschiede es zwischen den einzelnen Zuschlägen gibt, erläutern wir Ihnen Schritt für Schritt. So haben Sie eine Art Leitfaden an der Hand und können sich leicht gegen unverhältnismäßige Zuschläge wehren. Das Entscheidende: Ihren Antrag bekommt der Sachbearbeiter in die Hand und der kann anhand der individuell von Ihnen vorgebrachten Argumente entscheiden. Die schlechteste Variante ist jedoch, gar nichts zu unternehmen. Dann kommt wieder die IT des Finanzamts ins Spiel und spult ungesehen ein vordiktiertes Programm ab. Wie das aussehen kann? Zunächst Erteilung eines Steuerbescheids und Steuer-festsetzung. Erfolgt darauf keine Zahlung, kommt es zur Mahnung und zu einem Säumniszuschlag. Gibt es auch hierauf keine Reaktion, folgt eine Vollstreckungsankündigung mit weiteren Kosten bis hin zur Pfändung. So weit sollten Sie es nicht kommen lassen.

Joachim Welper