Schenkung von GmbH-Anteilen nicht zwangsläufig Arbeitslohn
Findet sich bei einer Familien-GmbH kein Nachfolger aus den eigenen Reihen, ist die Fortführung des Unternehmens durch Mitarbeiter eine naheliegende Lösung. Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt, dass bei einer Schenkung der Anteile nicht in jedem Fall Lohnsteuer fällig wird.
Der Streitfall
Die Klägerin war seit vielen Jahren bei ihrer Arbeitgeberin – einer kleinen GmbH – angestellt und erzielte daraus Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Nachdem das Gesellschafter-Ehepaar das Rentenalter erreicht hatte, fand 2013 eine Gesellschafterversammlung zur Frage der Unternehmensnachfolge statt. Mehrere Mitarbeiter sollten an der GmbH beteiligt werden. Mit Wirkung zum 01.01.2014 wurde sodann ein notarieller Geschäftsanteil-Übertragungs- und -Abtretungsvertrag geschlossen, nachdem fünf Mitarbeiter – darunter auch die Klägerin – einen Anteil im Nennwert von jeweils 1.300 € (5,08 %) geschenkt bekamen. Die restlichen Anteile im Nennwert von 19.100 € (74,61 %) erhielt der Sohn.
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