Stille Reserven nach § 6b EStG steuerfrei übertragen
Veräußern Unternehmer eigene Wirtschaftsgüter aus ihrem Betriebsvermögen, können dabei stille Reserven aufgedeckt werden, deren Folge ein steuerpflichtiger Gewinn ist. Die Besteuerung dieses Gewinns lässt sich vermeiden.
Was sind stille Reserven?
Stille Reserven entstehen, wenn der Marktwert eines Wirtschaftsguts den in der Bilanz ausgewiesenen Buchwert übersteigt. Bei Veräußerung wird dieser Unterschiedsbetrag als Gewinn realisiert und ist grundsätzlich steuerpflichtig. § 6b EStG ermöglicht es jedoch, diese Gewinne unter bestimmten Bedingungen steuerfrei auf neue Wirtschaftsgüter zu übertragen.
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