Analyse
/ 27. Juni 2025

Privatinsolvenz: In fünf Schritten aus der Schuldenfalle

Mit der Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) nebst anschließender Restschuldbefreiung erhält der Schuldner die Chance für einen wirtschaftlichen Neuanfang.

Die Verfahrensdauer bis zur gerichtlichen Entscheidung über die Restschuldbefreiung beträgt seit dem 01.10.2020 regelmäßig drei Jahre (§§ 287 Abs. 2, 300 InsO). Besonders vorteilhaft für den Schuldner ist, dass er in dieser Zeit vor Gläubigern und Zwangsvollstreckungen geschützt ist.

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