Hintergrund
/ 27. Juni 2025

Schuldenfreiheit für Unternehmer

Manche Einzelunternehmer und Freiberufler haben sich mit ihrer selbstständigen und als natürliche Person ausgeübten Tätigkeit hoch verschuldet. Das kann ebenso für ehemalige GmbH-Geschäftsführer gelten, vor allem wenn sie zuvor auch noch in der persönlichen Haftung gestanden haben.

Diese Unternehmer können durch eine erfolgreich durchlaufene Regelinsolvenz wieder schuldenfrei werden. Dabei sind aber einige Dinge zu beachten.

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