Betriebsausgabenabzug bei steuerbefreiter Photovoltaikanlage
Die Einnahmen aus dem Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen sind unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreit. Hieraus resultiert dem Grunde nach ein Abzugsverbot für Betriebsausgaben.
Unter welchen Voraussetzungen jedoch trotzdem Betriebsausgaben steuerlich in Abzug gebracht werden können, hat das FG Münster mit Beschluss vom 21.10.2024, Az.: 1 V 1757/24 E, entschieden.
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