Urteil
/ 29. Juni 2025

Haftung des Scheingeschäftsführers bei fehlender Insolvenzreifeprüfung

Eine D&O-Versicherung schützt Führungskräfte im Unternehmen vor finanziellen Schäden, wenn sie bei Fehlern persönlich haften sollen. Jedoch trifft Organmitglieder, die „blind in die Krise segeln“, deckungsrechtlich der Vorwurf einer Kardinalpflichtverletzung. Das kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.

Davon betroffen ist auch ein Scheingeschäftsführer, der sich nicht ständig über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens informiert.

+

Weiterlesen mit GmbH Brief+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit GmbH Brief+
Haftungsrisiken minimieren, rechtssicher handeln – und dabei maximale Steuer- und Finanzvorteile für Ihre GmbH genießen!
Exklusiver Zugriff auf die Online-Mediathek mit allen Ausgaben, Seminar-Aufzeichnungen, Arbeitshilfen und Downloads.
Für Themenwünsche und eigene Fragen wenden Sie sich zudem als Kunde jederzeit direkt an uns und unsere Experten.