Haftung des Scheingeschäftsführers bei fehlender Insolvenzreifeprüfung
Eine D&O-Versicherung schützt Führungskräfte im Unternehmen vor finanziellen Schäden, wenn sie bei Fehlern persönlich haften sollen. Jedoch trifft Organmitglieder, die „blind in die Krise segeln“, deckungsrechtlich der Vorwurf einer Kardinalpflichtverletzung. Das kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
Davon betroffen ist auch ein Scheingeschäftsführer, der sich nicht ständig über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens informiert.
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