Anscheinsbeweis erschüttert? BFH nimmt Stellung
Bei der steuerlichen Behandlung von Firmenwagen, speziell der 1-%-Regelung und der erfolgten Privatnutzung, gibt es regelmäßig Ärger mit dem Finanzamt. In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof nun klargestellt, dass der Anscheinsbeweis für eine Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs zwar gegeben ist. Allerdings kann dieser Beweis auch ohne ein formal vollständig ordnungsgemäßes Fahrtenbuch erschüttert werden.
Der Streitfall
Ein freiberuflicher Prüfsachverständiger leaste einen BMW der Luxusklasse sowie einen Lamborghini. Auf dem Lamborghini war eine Werbefolie mit dem Text „Prüfsachverständiger…“ angebracht. Die Aufwendungen für beide Fahrzeuge setzte der Sachverständige in voller Höhe als Betriebsausgaben an. Als Nachweis für die insgesamt gefahrenen Kilometer führte er für die Autos jeweils handschriftlich Fahrtenbücher. In seinem Privatvermögen verfügt der Sachverständige über einen Ferrari und einen hochwertigen Jeep.
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