Tantiemezahlung an einen Minderheitsaktionär als vGA
Umsatzabhängige Tantiemen sind bei GmbHs besonders kritisch zu prüfen. Während der BFH bei Aktiengesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen Entwarnung gibt, gelten für GmbHs strengere Maßstäbe. Wer hier Fehler macht, riskiert eine verdeckte Gewinnausschüttung – mit steuerlichen Folgen.
Der Streitfall
Im zugrunde liegenden Streitfall ging es um eine Aktiengesellschaft (AG), deren Geschäftstätigkeit den Erwerb, die Entwicklung und die Veräußerung von Immobilien umfasste. Vorstand und Aufsichtsrat entschieden satzungsgemäß jeweils mit einfacher Mehrheit. Die Vorstandsvergütung setzte sich aus einer gewinnabhängigen Tantieme sowie einer zusätzlichen umsatzabhängigen Provision in Höhe von 1 % der Verkaufserlöse zusammen.
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