Praxisbericht
/ 01. September 2025

Erlass von Säumniszuschlägen bei sachlicher Unbilligkeit

Der BFH hat mit Urteil vom 25.02.2025, Az.: VIII R 2/23, zum Erlass von Säumniszuschlägen bei sachlicher Unbilligkeit entschieden. Dahinter verbirgt sich eine Chance, Säumniszuschläge abzuwehren.

Der Streitfall

Das FA erließ im Streitfall gegenüber den zusammen veranlagten Eheleuten (Kläger) einen geänderten Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr, da es zur Nachversteuerung einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) kam. Die Eheleute legten hiergegen entsprechend Einspruch ein und beantragten die Aussetzung der Vollziehung (AdV). Das FA lehnte die beantragte AdV ab. Der hiergegen gerichtete Einspruch blieb erfolglos. Nachfolgend beantragten die Eheleute den Erlass der Säumniszuschläge zur Einkommensteuer und zum Solidaritätszuschlag für das Streitjahr aus sachlichen Billigkeitsgründen. Auch der Erlassantrag wurde abgelehnt.

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