Hintergrund
/ 01. September 2025

Manchmal reicht die 1-%-Regelung gar nicht

Die 1-%-Regelung galt lange als einfach und pauschal – doch der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt: Private Zusatzkosten wie Fähren oder Maut fallen nicht darunter und müssen ggf. separat versteuert werden. GmbH-Geschäftsführer müssen deshalb neu kalkulieren, was sie ihr Dienstwagen wirklich kostet.

Hintergrund: Was das neue Urteil ändert

Ein Firmenwagen ist für viele GmbH-Geschäftsführer Standard. Die private Nutzung wird meist über die sog. 1-%-Regelung pauschal versteuert. Doch der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil (Urteil vom 23.01.2025, Az.: III R 33/24) klargestellt: Nicht alle Kosten, die der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer übernimmt, sind damit abgegolten. Konkret betrifft das Zusatzkosten, die bei privaten Fahrten anfallen – etwa: Fährkosten, Mautgebühren, Vignetten. Diese Ausgaben, so das Gericht, hängen allein von der Entscheidung des Fahrers ab, ein bestimmtes Ziel aufzusuchen. Sie sind daher nicht Teil des pauschal versteuerten geldwerten Vorteils.

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