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/ 01. September 2025

Risiko Einwurfeinschreiben

Viele GmbH-Geschäftsführer verlassen sich auf das Einwurf-Einschreiben als sichere Versandart – doch das aktuelle BAG-Urteil zeigt: Wer so kündigt oder Fristen setzen will, steht schnell ohne Nachweis da. Deshalb: bessere Wege nutzen!

Wenn das Einschreiben nicht reicht

Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 30.01.2025 (Az.: 2 AZR 68/24) sorgt für Klarheit – und Verunsicherung zugleich: Ein Einwurf-Einschreiben beweist nicht automatisch, dass ein Schreiben dem Empfänger zugegangen ist. Für GmbH-Geschäftsführer bedeutet das konkret: Wird eine Kündigung oder eine andere wichtige Erklärung auf diesem Weg verschickt, besteht das Risiko, dass sie juristisch ins Leere läuft.

Was das BAG konkret entschieden hat

Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Arbeitgeber eine Kündigung per Einwurf-Einschreiben versendet. Zwar lagen ein Einlieferungsbeleg und ein Sendungsstatus („zugestellt am …“) vor – aber: kein Auslieferungsbeleg. Das Gericht entschied: Diese Unterlagen reichen nicht für einen sog. Anscheinsbeweis. Entscheidend sei, dass nicht nachvollzogen werden könne:
wer das Schreiben zugestellt hat, wie der konkrete Ablauf war, ob die Sendung tatsächlich im Briefkasten gelandet ist. Die Folge: Der Zugang der Kündigung konnte nicht bewiesen werden – sie war damit unwirksam.

Warum das Urteil auch andere Schreiben betrifft

Nicht nur Kündigungen sind betroffen. Auch Mahnungen, Vertragskündigungen, Widerrufe oder Fristsetzungen können scheitern, wenn der Zugang beim Empfänger nicht sicher nachgewiesen werden kann. Der Einlieferungsbeleg eines Einwurf-Einschreibens hat dabei denselben Beweiswert wie ein normaler Brief – also faktisch keinen.

Besser: Diese Versandarten bieten höhere Sicherheit

  • Zustellung durch Boten: Der Bote kann bezeugen, dass das Schreiben eingeworfen oder persönlich übergeben wurde.
  • Persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung
  • Gerichtsvollzieherzustellung (im Einzelfall)
  • Einschreiben mit Rückschein (aber: auch hier gibt es Lücken!)

Joachim Welper