Versorgungsordnung zur arbeitnehmerfinanzierten bAV
Bestimmt eine Versorgungsordnung die Regeln für eine Entgeltumwandlung zugunsten einer bAV, kann die Versorgungsordnung nicht zugleich auch die Versorgungszusage sein. Vielmehr wird die Versorgungszusage erst durch die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarung erteilt.
Erfolgt eine Zusage über den Durchführungsweg Direktversicherung, ist der Versicherungsbeginn nach § 1b Abs. 2 Satz 4 BetrAVG der Zeitpunkt der Erteilung der Versorgungszusage. Regeln sollte eine Versorgungsordnung zur Entgeltumwandlung folgende Punkte:
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