Lohnsteuerklassenwahl: Ein Blick auf Trennungsfolgen
Warum die Wahl von Steuerklasse III/V im Trennungsfall rechtlich brisant werden kann – und worauf Arbeitgeber achten sollten.
Viele Ehepaare entscheiden sich für die Steuerklassenkombination III und V, um gemeinsam möglichst viel Netto vom Brutto zu erhalten. Der Partner mit dem höheren Einkommen wählt dabei die Steuerklasse III, der andere die Klasse V. Das ist im Alltag oft praktisch – aber: Kommt es später zur Trennung, können aus dieser Entscheidung hohe Steuernachzahlungen entstehen, die nicht selten zum Streit führen.
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