vGA bei unentgeltlichem Erwerb eigener Anteile
Der BFH hat mit Beschluss vom 13.05.2025, Az.: VIII B 33/24, zur sogenannten verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) bei unentgeltlichem Erwerb eigener Anteile entschieden. Sogenannte eigene Anteile entstehen z.B. bei Rückerwerb von Anteilen eines GmbH-Gesellschafters durch eine GmbH. Die praktischen Einzelheiten betrachten wir hier genauer.
Der Streitfall
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