Urteil
/ 27. November 2025

Bei Irrtum: Steuerfolgen können rückwirkend entfallen

Anteilsübertragungen im Unternehmen können teuer werden – vor allem, wenn die steuerliche Einschätzung falsch war. Der BFH stärkt nun die Möglichkeit, solche Fehler zu korrigieren: Rückabwicklung ist möglich – und steuerlich rückwirkend wirksam.

Wenn Verträge falsch beraten sind – und teuer werden

Die steuerliche Beratung im Vorfeld einer Unternehmensanteilsübertragung ist oft…

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