Bei Irrtum: Steuerfolgen können rückwirkend entfallen
Anteilsübertragungen im Unternehmen können teuer werden – vor allem, wenn die steuerliche Einschätzung falsch war. Der BFH stärkt nun die Möglichkeit, solche Fehler zu korrigieren: Rückabwicklung ist möglich – und steuerlich rückwirkend wirksam.
Wenn Verträge falsch beraten sind – und teuer werden
Die steuerliche Beratung im Vorfeld einer Unternehmensanteilsübertragung ist oft…