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/ 27. November 2025

Optimierung der Lohnabrechnung durch steuerfreie Stromladezuschüsse

Das Aufladen eines privat genutzten Firmenwagens kann bares Geld wert sein – wenn man es richtig macht. Unternehmen haben die Möglichkeit, Stromkosten ihrer Mitarbeitenden pauschal steuer- und sozialversicherungsfrei zu ersetzen. Eine einfache, aber wirkungsvolle Strategie zur Optimierung der Lohnabrechnung.

Rechtlicher Rahmen: Klar geregelt – einfach anzuwenden

Die Grundlage: Stellt ein Unternehmen einem Mitarbeitenden ein Elektro- oder Hybridfahrzeug zur Verfügung, das auch privat genutzt werden darf, und trägt dieser die Stromkosten (z.B. beim Laden zu Hause) selbst, kann der Arbeitgeber diesen Aufwand steuerfrei erstatten. Um die Umsetzung zu erleichtern, hat die Finanzverwaltung pauschale Beträge zugelassen, die ohne Einzelnachweis monatlich gezahlt werden dürfen. Entscheidend ist dabei, ob am Unternehmensstandort eine betriebliche Lademöglichkeit tatsächlich genutzt werden darf.

Mit betrieblicher Lademöglichkeit:

30 € pro Monat für Elektrofahrzeuge

15 € pro Monat für Hybridelektrofahrzeuge

Ohne betriebliche Lademöglichkeit:

70 € pro Monat für Elektrofahrzeuge

35 € pro Monat für Hybridelektrofahrzeuge

Mehr netto, weniger Aufwand

Der Auslagenersatz zählt nicht als Arbeitslohn, sondern ist steuer- und beitragsfrei. Damit bringt er einen echten Nettovorteil für die Mitarbeitenden – bei geringeren Lohnnebenkosten für das Unternehmen. Zudem ist die Handhabung in der Praxis unkompliziert: Die Pauschalen lassen sich direkt in der Lohnabrechnung berücksichtigen, ohne monatliche Nachweise oder Zusatzbelege.

Ein Gewinn für beide Seiten

Der steuerfreie Stromzuschuss bietet in Zeiten wachsender Elektromobilität eine Win-win-Situation: Mehrwert für Mitarbeitende – ohne höhere Bruttolöhne. Gleichzeitig positioniert sich das Unternehmen als moderner Arbeitgeber.

Es reicht nicht, wenn eine Ladesäule vorhanden ist – sie muss für den Mitarbeitenden auch frei zugänglich und nutzbar sein. Andernfalls gilt automatisch die höhere Pauschale.

Joachim Welper