Wann ist eine Selbstanzeige im Steuerrecht möglich?
Die Selbstanzeige ist in § 371 Abgabenordnung (AO) geregelt und stellt einen persönlichen Strafaufhebungsgrund dar. Hat der Täter eine wirksame Selbstanzeige gestellt, wird er für seine begangene Steuerhinterziehung nach § 370 AO nicht bestraft.