Einordnung von Online-Veranstaltungsdienstleistungen
Online-Veranstaltungen wie Seminare, Vorlesungen oder Konzerte werfen umsatzsteuerlich komplexe Fragen auf: Wo liegt der Leistungsort, gelten Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen? Das BMF hat dazu im August 2025 neue, präzisierte Vorgaben veröffentlicht.
Hintergrund
Veranstaltungen im Bereich der Kunst und Kultur, aber auch auf dem Gebiet der Wissenschaft, der Bildung, des Sports oder der Unterhaltung werden zunehmend nicht nur in Präsenz, sondern auch online angeboten. Dabei sind die Angebotsformen vielfältig. Teilweise werden Live-Veranstaltungen parallel in Echtzeit digital übertragen, teilweise ersetzt die Live-Übertragung die persönliche Teilnahme vor Ort sogar vollständig, und vielfach werden Live-Mitschnitte oder vorproduzierte Aufzeichnungen entsprechender Veranstaltungen (wie beispielsweise Konzerte, aber auch Unterrichts- oder Fitnesskurse) digital zum Auf- und Abruf via Streaming oder Download zur Verfügung gestellt.
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