Einbringungsgeborene Anteile – was Geschäftsführer wissen müssen
Der Verkauf von GmbH-Anteilen nach einer Einbringung kann schwerwiegende steuerliche Folgen haben. Der Begriff „einbringungsgeborene Anteile“ ist zwar Geschichte, das Problem nicht: Heute sind es „sperrfristbehaftete Anteile“ – und die steuerlichen Fallstricke lauern weiterhin direkt hinter der Transaktion.
GmbH-Geschäftsführer sehen sich häufig mit der Aufgabe konfrontiert, Gesellschaftsanteile zu übertragen oder zu verkaufen – sei es im Rahmen von Umstrukturierungen, Nachfolgeregelungen oder bei Beteiligungsveränderungen. Gerade dann, wenn die Anteile im Rahmen einer Einbringung, also einer Sacheinlage nach §§ 20 ff. UmwStG, entstanden sind, gelten besondere steuerliche Regeln.
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