Entschädigung oder Arbeitslohn für mehrere Jahre – warum die Unterscheidung wichtig ist
Bei der Abrechnung von Zahlungen, die sich über mehrere Jahre erstrecken oder nachträglich geleistet werden, ist die genaue Einordnung als Entschädigung oder Arbeitslohn für mehrere Jahre für die steuerliche Behandlung und die Anwendung von Steuerermäßigungen entscheidend.
Wann liegt eine Entschädigung vor – und wann „mehrjähriger“ Arbeitslohn?
Entschädigungen im Sinne des § 24 EStG setzen voraus, dass ein Schaden ausgeglichen wird – etwa durch den Verlust des Arbeitsplatzes, eine vorzeitige Vertragsauflösung, ein Wettbewerbsverbot oder den Verzicht auf eine Tätigkeit. Entscheidend ist, dass die Zahlung auf einer neuen Rechtsgrundlage beruht, also nicht bereits im Arbeitsvertrag zugesichert war. Auch ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag kann eine Entschädigung darstellen, wenn der Arbeitnehmer unter wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck stand (z.B. durch angekündigten Personalabbau).
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