So profitieren Mitarbeiter
Werden vermögenswirksame Leistungen in einer der nach dem 5. VermBG begünstigten Formen angelegt, gewährt das Finanzamt Arbeitnehmer-Sparzulagen, die dem einzelnen Mitarbeiter ausgezahlt werden.
Unterschieden wird zwischen vermögenswirksamen Anlagen zum Wohnungsbau und Anlagen in Beteiligungen betrieblicher oder außerbetrieblicher Art.
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