Diese Unterlagen müssen Sie im Bundesanzeiger offenlegen
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.4.2024 wurden die Schwellenwerte für Veröffentlichungen und Prüfungen von Kapitalgesellschaften angehoben – teilweise fast unbeachtet von der Öffentlichkeit.
Welche Unternehmen eine Offenlegungspflicht haben
Bestimmte Unternehmen müssen ihre Rechnungslegungsunterlagen einmal pro Geschäftsjahr nach Feststellung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger offenlegen. Das gilt insbesondere für Kapitalgesellschaften wie die GmbH, UG, AG und KGaA sowie einige haftungsbeschränkte Personengesellschaften, wie die GmbH & Co. KG, sofern keine natürliche Person persönlich haftet.
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