Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – wie ist der aktuelle Stand?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat erstmals verbindlich festgelegt, welche Sorgfaltspflichten Unternehmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstößen in ihren Lieferketten tragen.
Nun soll das Gesetz – entsprechend den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag – mit dem Ziel einer bürokratieärmeren und praxisnäheren Umsetzung überarbeitet werden.
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