Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung bei Minijobs – nicht immer verpflichtend
Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen („Minijobs“) müssen nicht zwangsläufig Pauschalbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung entrichtet werden. Entscheidend ist der Krankenversicherungsstatus der Beschäftigten – nicht allein die Verdienstgrenze.
Fallstudie
In einer Zahnarztpraxis steht erneut ein Personalwechsel an. Eine langjährig beschäftigte Sprechstundenkraft möchte ihre Regelaltersrente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Der Praxisinhaber sucht daher eine neue Mitarbeiterin. Die Suche gestaltet sich allerdings schwierig. Um flexibler planen zu können, wird die bisherige Vollzeitstelle künftig auf drei Teilzeitkräfte aufgeteilt.
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