Steuern auf „Alt-Versicherungen“
Viele Millionen Menschen haben eine Lebensversicherung, die vor dem Kalenderjahr 2005 abgeschlossen wurde. Seinerzeit versprach der Gesetzgeber, dass die spätere Auszahlung unter festen Voraussetzungen steuerfrei ist. Das gilt aktuell nicht mehr, einiges ist bei alten Versicherungen in der Schwebe.
Das Jahr 2005 ist ein entscheidender Stichtag für die steuerliche Behandlung von Lebensversicherungen. Wer seine Versicherung vor dem 01.01.2005 abgeschlossen hat, dem wurde seinerzeit versprochen, dass eine spätere Auszahlung steuerfrei sein kann. Der Steuervorteil wurde für nach diesem Stichtag abgeschlossene Lebensversicherungen geändert. Um die Steuerfreiheit auch weiterhin in Anspruch nehmen zu können, gilt jetzt folgende Rechtslage:
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