Ratgeber
/ 26. Februar 2026

Erlass von Nachzahlungszinsen auf Umsatzsteuer

Entstehen nach einer Betriebsprüfung oder einer später korrigierten Steuerfestsetzung zusätzliche Umsatzsteuerbeträge, fallen häufig erhebliche Nachzahlungszinsen an.

Die Finanzbehörden können jedoch nach § 227 Abgabenordnung (AO) die Zinsansprüche ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des Falls unbillig wäre. Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) hat dazu eine wegweisende Entscheidung getroffen.

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