Kirchensteuer – Teilerlass möglich
Ganz gleich, ob es sich um eine Betriebsaufgabe beim Unternehmer oder eine Abfindung beim Beschäftigten handelt: In beiden Fällen ist ein Teilerlass der Kirchensteuer möglich. Wann gilt das, und wie sieht der Antrag aus? Wir geben die Antworten.
Wenn außerordentliche Einkünfte vorliegen und hierauf Kirchensteuer zu zahlen ist, kann die unter bestimmten Voraussetzungen gemindert werden. Dabei ist sogar eine Halbierung der auf die Sondereinkünfte entfallenden Kirchensteuer möglich. Typische Beispiele sind Veräußerungsgewinne bei einer Betriebsaufgabe und Abfindungen für Mitarbeiter. Die Möglichkeit des Teilerlasses von Kirchensteuer gibt es bereits seit Jahrzehnten, bleibt aber oft ungenutzt.
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