Notwendige Unterweisungen im kleinen und mittleren Unter- nehmen – Teil 1
Unterweisungen gehören zu den zentralen Pflichten eines jeden Arbeitgebers. Sie helfen Mitarbeitenden, Risiken zu erkennen, Gefährdungen zu vermeiden und im Ernstfall richtig zu handeln. Für KMU ist es wichtig, dass Unterweisungen praxisnah, verständlich und rechtssicher gestaltet werden.
Rechtliche Grundlagen
Unterweisungen sind in Deutschland an mehreren Stellen verbindlich vorgeschrieben. Die zentrale Grundlage ist § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Danach sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten „ausreichend und angemessen“ über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterrichten. Ergänzend dazu fordert die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ Unterweisungen mindestens einmal jährlich.
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