Urteil
/ 26. Februar 2026

Verblüffend: Verdeckte Gewinnausschüttung bestätigt; Wert aber 0 €

Ein Urteil mit Sprengkraft: Trotz festgestellter verdeckter Gewinnausschüttung bleibt der steuerliche Wert bei 0 €. Das Finanzgericht Münster stellt klar: Entscheidend ist der tatsächliche wirtschaftliche Vorteil für den Gesellschafter – nicht der Scheinwert auf dem Papier.

Ein steuerlicher Klassiker wird neu bewertet

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) sind für GmbHs ein Dauerbrenner in Betriebsprüfungen. Doch was passiert, wenn ein Gesellschafter zwar formell Anteile erhält – diese aber wirtschaftlich wertlos sind? Genau das war Gegenstand eines aktuellen Urteils des Finanzgerichts Münster vom 29.10.2025 (Az.: 9 K 1180/22 Kap).

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