Gründung: Passende Rechtsform und Gesellschaftsvertrag
Eine Familiengesellschaft ist keine eigene Rechtsform, sondern es wird auf eine der üblichen für eine Gesellschaft zur Verfügung stehenden Rechtsformen zurückgegriffen. Bei der Frage, welche Rechtsform für eine Familiengesellschaft am besten geeignet ist, kommt es auf den konkreten Einzelfall an.
Familiengesellschaft: Durch Neugründung oder Rechtsnachfolge
Unbeschadet der gewählten Rechtsform entsteht eine Familiengesellschaft regelmäßig durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags. Ist jedoch bereits eine Gesellschaft vorhanden, kann eine Familiengesellschaft auch dadurch entstehen, dass eine Rechtsnachfolge stattfindet, also die Anteile der bestehenden Gesellschaft übertragen werden. Die Übertragung geschieht durch
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