So lassen sich mit einer Familiengesellschaft Steuern sparen
Gerade mit einer Familiengesellschaft lassen sich je nach Gestaltung vielfach Steuern sparen. Das gilt zunächst für die exakte Ausnutzung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Freibeträge sowie für die unter einem Nießbrauchsrecht stehenden Gesellschaftsanteile.
Erbschafts- und Schenkungsteuer: Sparen durch Freibeträge und Nießbrauch
Durch die Übertragung von Gesellschaftsanteilen können die Freibeträge nach § 16 Erbschaftssteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) von jedem Elternteil zu jedem Kind in Höhe von 400.000 € und von jedem Großelternteil zu jedem Enkelkind in Höhe von 200.000 € exakt ausgeschöpft werden, indem die übertragenden Anteile prozentual genau berechnet werden. Das gilt ebenso für eine Schenkung unter Ehegatten mit einem Freibetrag von 500.000 €. Nach zehn Jahren entstehen die Freibeträge neu, sodass wiederum Anteile an der Familiengesellschaft in entsprechender Höhe steuerfrei übertragen werden können. Das wiederholt sich jeweils alle zehn Jahre.
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