Wechselseitige Abberufung des Geschäftsführers – einstweiliger Rechtsschutz?
Wenn sich in einer Zwei-Personen-GmbH beide Geschäftsführer gegenseitig abberufen, eskaliert der Konflikt schnell. Doch wer einstweiligen Rechtsschutz beansprucht, muss zügig handeln. Ein aktueller Beschluss des Kammergerichts Berlin zeigt, wie leicht Antragsteller durch zögerliches Verhalten ihre eigene Eilbedürftigkeit untergraben – und damit ihren Anspruch verlieren.
Der Streitfall
An der CGC-GmbH waren zwei Gesellschafter beteiligt: eine in Liechtenstein ansässige GmbH als Gründungsgesellschafterin sowie…