Aufbewahrungspflichten in der GmbH-Praxis
In der GmbH-Praxis entscheiden korrekte Aufbewahrungsfristen über Rechtssicherheit in der Betriebsprüfung. Wer Bücher, Rechnungen oder Geschäftsbriefe nicht ordnungsgemäß archiviert, riskiert empfindliche Konsequenzen. Der Überblick erläutert Pflichten, Fristen und aktuelle Rechtsänderungen.
Hintergrund
In der GmbH-Praxis besteht regelmäßig die Verpflichtung, Bücher oder Aufzeichnungen zu führen (§§ 140 ff. AO), sodass entsprechende Unterlagen grundsätzlich bis zum Ablauf der inländischen Aufbewahrungsfristen unabhängig davon aufzubewahren sind, ob sich etwaige Unterlagen im Inland oder außerhalb befinden.
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