Ratgeber
/ 29. April 2026

Pflegezusatzversicherung steuerlich wirkungslos? BFH begrenzt Sonderausgabenabzug deutlich

Pflegezusatzversicherung, Sonderausgaben, Höchstbetrag: Ein aktuelles Urteil stellt klar, dass freiwillige Pflegezusatzbeiträge steuerlich oft ins Leere laufen. Unternehmer und GmbH-Geschäftsführer sollten die Abzugsregeln genau kennen, um Fehlkalkulationen zu vermeiden.

Warum das Urteil wirtschaftlich relevant ist

Private Pflegezusatzversicherungen gewinnen angesichts steigender Pflegekosten an Bedeutung. Viele Selbstständige und Gesellschafter-Geschäftsführer schließen entsprechende Policen in der Erwartung ab, die Beiträge steuerlich geltend machen zu können.

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