Ratgeber
/ 28. Mai 2026

Vermögensübertragung auf Kinder

Wer Vermögen frühzeitig an die nächste Generation überträgt, kann mehrere steuerliche Freibeträge kombinieren – und dadurch Einkommensteuer und Schenkungsteuer. Eine vorausschauende Gestaltung lohnt sich besonders bei Kapitalanlagen, Immobilien oder größeren Geldbeträgen.

Grundfreibetrag bei Vermögensübertragungen auf Kinder nutzen

Bei der Einkommensteuer bleibt ein Teil des Einkommens komplett steuerfrei – der sogenannte Grundfreibetrag. Für Kinder beträgt dieser ab dem Veranlagungsjahr 2025 12.095 Euro, ab 2026 12.348 Euro. Erst darüber hinaus greift die reguläre Einkommensteuer.

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