Rechtslage kurzfristig geändert (Juli 2026)
Die in unserer Print-Ausgabe Juli 2026 dargestellte verpflichtende elektronische Übermittlung des Anlagenspiegels ab 2026 wird nach aktuellem Stand der Finanzverwaltung vorerst nicht umgesetzt. Aufgrund dieser kurzfristigen Entwicklung veröffentlichen wir nachfolgend die aktualisierte Fassung des Beitrags.