Ein-Mann-GmbH: Pkw als Sacheinlage – aber was ist mit dem Vorsteuerabzug?
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Bild: ©Stefanamer / iStock / Getty Images Plus
Gelegentlich wird bei der Gründung einer Ein-Mann-Gesellschaft die Stammeinlage durch eine Sacheinlage des Gründungsgesellschafters erbracht. Oft handelt es sich dabei um ein Fahrzeug. Was gilt dann für den Vorsteuerabzug?
Das erfreuliche Urteil kommt vom Finanzgericht Niedersachsen. Die Vorsteuer aus einem vor der eigentlichen Firmengründung erfolgten Autokauf kann abzugsfähig sein. Das gilt sogar, wenn die Fahrzeugrechnung auf den Namen des einzigen Gesellschafters und nicht auf die GmbH ausgestellt ist.
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