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Ratgeber
29. Juni 2026

Erstattungsfähige Ladestrompauschale richtig berechnen – Teil 3

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Erstattungsfähige Ladestrompauschale richtig berechnen – Teil 3
Bild: ©Mirjana Pusicic / iStock / Getty Images Plus
Zum Abschluss unserer Beitragsserie erläutern wir die beiden Möglichkeiten, wie der zu Hause geladene Strom für den Firmenwagen betragsmäßig ermittelt wird. Das ist seit Jahresbeginn zwar deutlich aufwendiger, dafür aber umso genauer.

Wir erinnern uns: Die verbrauchsunabhängigen Strompauschalen gelten seit 01.01.2026 nicht mehr. Möchte der Arbeitnehmer seine Ladekosten aus der heimischen Wallbox erstattet bekommen bzw. vom geldwerten Vorteil abziehen, muss die Strommenge mittels Zähler nachgewiesen werden. Der maßgebliche Strompreis kann anschließend auf zwei Arten ermittelt werden.

Joachim Welper
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