Erstattungsfähige Ladestrompauschale richtig berechnen – Teil 3
Wir erinnern uns: Die verbrauchsunabhängigen Strompauschalen gelten seit 01.01.2026 nicht mehr. Möchte der Arbeitnehmer seine Ladekosten aus der heimischen Wallbox erstattet bekommen bzw. vom geldwerten Vorteil abziehen, muss die Strommenge mittels Zähler nachgewiesen werden. Der maßgebliche Strompreis kann anschließend auf zwei Arten ermittelt werden.
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