Umsatzbesteuerung in Einzelfällen
Betriebsveranstaltungen
Unter Betriebsveranstaltung versteht man eine Veranstaltung auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter (z.B. Betriebsausflug, Sommerfest, Weihnachtsfeier). Können alle Betriebsangehörigen daran teilnehmen, bleiben die Kosten bis 110 € pro Arbeitnehmer für höchstens zwei Veranstaltungen im Jahr lohnsteuerfrei. Hierbei handelt es sich um einen Freibetrag, d.h., nur die übersteigenden Kosten führen zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Bei der Umsatzsteuer gilt Folgendes:
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