GmbH-Geschäftsführer plötzlich sozialversicherungspflichtig: Diese Folgen drohen
Die Deutsche Rentenversicherung prüft GmbH-Geschäftsführer inzwischen besonders genau. Wird der Sozialversicherungsstatus rückwirkend als abhängige Beschäftigung eingestuft, können erhebliche Beitragsnachforderungen und persönliche Haftungsrisiken entstehen.
Viele GmbH-Geschäftsführer gehen davon aus, aufgrund ihrer Beteiligung automatisch selbstständig tätig zu sein – nicht im steuerrechtlichen Sinne, sondern im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Sie gehen also davon aus, keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Genau diese Annahme wird jedoch im Rahmen von Sozialversicherungsprüfungen regelmäßig überprüft. Kommt die Deutsche Rentenversicherung dabei zu dem Ergebnis, dass tatsächlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt, kann dies erhebliche finanzielle Folgen für die Gesellschaft haben.
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