BFH setzt Grenzen: Wann GmbH-Geschäftsführer nicht mehr für Steuerschulden haften
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Die persönliche Haftung für Steuerschulden gehört zu den größten Risiken eines GmbH-Geschäftsführers. Der Bundesfinanzhof stellt nun klar: Wer seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, haftet nicht allein deshalb weiter für Steuerschulden der GmbH, weil er noch im Handelsregister eingetragen ist.
Der Streitfall
Ein alleiniger Geschäftsführer einer GmbH war im Handelsregister eingetragen. Er diente allerdings nur als sog. Strohmann-Geschäftsführer,…