GmbH-Anteile verkauft und Geschäftsführer geblieben – BFH eröffnet steuerliche Chancen
Der Streitfall
Der Kläger war als Gesellschafter-Geschäftsführer mit 50 % an einer GmbH beteiligt. Für seine Tätigkeit erhielt er ein Jahresgehalt von 180.000 €. Die übrigen 50 % der Anteile hielt ein weiterer Gesellschafter-Geschäftsführer. Beide verkauften ihre Anteile im Jahr 2020 für insgesamt 4,5 Mio. Euro an eine andere GmbH. Der Kaufvertrag sah vor, dass von dem Gesamtkaufpreis 1,25 Mio. Euro auf die Verpflichtung der beiden bisherigen Gesellschafter-Geschäftsführer entfielen, ihre Tätigkeit als Geschäftsführer für mindestens fünf Jahre fortzuführen. Für den Fall eines vorzeitigen Ausscheidens wurde eine Erstattungsverpflichtung vereinbart, die durch eine Bankbürgschaft abgesichert werden musste. Das reguläre Jahresgehalt des Klägers wurde im Zuge des Anteilsverkaufs auf 140.000 Euro neu festgelegt.
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