Pensionsrückstellungen: So sparen Kapitalgesellschaften und Unternehmer gezielt Steuern
Altersversorgung mit Steuervorteil – für Unternehmer und Mitarbeiter
Pensionsverpflichtungen können aus steuerlicher Sicht ein echter Vorteil sein: Rückstellungen für spätere Betriebsrenten mindern den Gewinn – und damit die Steuerlast des Unternehmens. In der Praxis lassen sich dabei zwei Fälle unterscheiden: die Pensionszusage an Arbeitnehmer – und die Versorgung des eigenen Geschäftsführers. Letzteres ist allerdings nur möglich, wenn es sich beim Unternehmen um eine Kapitalgesellschaft handelt – also etwa eine GmbH oder AG. Einzelunternehmer oder Personengesellschafter können sich selbst keine steuerlich wirksame Pensionszusage erteilen.
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