Umsatzsteuer-Nachschau: Hier kommt der Prüfer unangemeldet
Seit rund zwei Jahrzehnten gibt es die USt.-Nachschau. Seither wird sie vom Finanzamt immer häufiger eingesetzt, um Steuerverkürzungen zu bekämpfen. Welche Rechte und Pflichten hat Ihre Firma bei solch einem Überraschungsbesuch? Was wird geprüft, worauf sollten Sie sich einstellen?
Diese Art der Betriebsprüfung regelt der § 27b Umsatzsteuergesetz. Der Hintergrund: Mit einer möglichen Nachschau soll einem Vorsteuerbetrug vorgebeugt und die gleichmäßige Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer sichergestellt werden. Im Gegensatz zu einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung wird die Nachschau vorher nicht angekündigt. Sie ist zumeist kürzer und umfasst weniger Bereiche als andere Prüfungen. Stichprobenartig werden bestimmte Sachverhalte unter die Lupe genommen.
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