Analyse
/ 31. August 2026

Verlustvorträge retten: Neue Vorgaben zur Sanierungsklausel

Bei Unternehmenssanierungen entscheidet die Sanierungsklausel häufig über den Erhalt steuerlicher Verlustvorträge. Ein neues BMF-Schreiben konkretisiert erstmals die Voraussetzungen und schafft mehr Klarheit für die Praxis (BMF, Schreiben vom 29.04.2026, IV C 2 - S 2745-a/00040/001/239).
Negative Einkünfte, die im Wirtschaftsjahr eines sog. schädlichen Beteiligungserwerbs vor diesem Zeitpunkt angefallen sind, unterliegen bei der Körperschaftsteuer grundsätzlich einer Abzugsbeschränkung (§ 8c Abs. 1 KStG). Hiervon ist ein Beteiligungserwerb zum Zweck der Sanierung des Geschäftsbetriebs der Körperschaft hingegen ausgenommen (sog. Sanierungsklausel, § 8c Abs. 1a KStG).

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